Ihr Buchhaltungsexperte
für eine einwandfreie Buchhaltung
Weit mehr als ein nur ein Buchhaltungskabinett, sieht sich unsere Steuerberatung eher als Ihr Vertrauenspartner. Unsere grenzübergreifenden Büros in Belgien und in Luxemburg verstehen es Sie tiefgreifend zu begleiten und auf alle Ihre steuerlichen und buchhalterischen Bedürfnisse einzugehen.
Digitalisierung
Dank der vollständigen Digitalisierung all unserer buchhalterischen Prozesse, kann Ihre Akte intuitiv, schnell und effizient bearbeitet werden. So erhalten Sie stets einen aktuellen Einblick in Ihre Buchhaltung.
Präzision
Unsere Buchhaltungsexperten gewährleisten nicht nur eine sorgfältig geführte Buchhaltung sondern auch eine tiefgreifende Analyse Ihrer Zahlen, um Ihnen so bei der optimalen Verwaltung Ihrer Finanzen zu helfen.
Buchhaltungsdienstleistungen und personalisierte steuerliche Fachberatung
Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie am besten können:
Ihr Unternehmen leiten
Unsere Steuerberatung bietet belgisch-luxemburgischen Unternehmern eine professionelle Expertise im Bereich buchhalterischer Dienstleistungen an. Unsere Buchhaltungsexperten denken mit, indem Ihre Situation stetig analysiert wird und Sie beraten werden, wie Sie Ihre Leistungsfähigkeit auf die beste Art und Weise optimieren können.
Digitalisierung
Falls erwünscht können wir Ihre Akte vollständig "paperless" bearbeiten. Ihre Rechnungen (Eingang & Ausgang) werden über unser Buchhaltungsprogramm übermittelt, Kontoauszüge automatisch via CODA gebucht, …
Sie suchen eine vertrauenswürdige Steuerberatung
in Belgien und/oder Luxemburg?
HC Consult ist Ihr
Ansprechpartner.
1
Eingabe
Verknüpfung zwischen Ihrer Buchhaltung und unserem Buchhaltungsprogramm
2
Konfiguration
Verbinden Sie Ihre Bankkonten mit unserem Buchhaltungsprogramm, laden Sie gescannte Rechnungen automatisch hoch, …
3
Application
Zügige Bearbeitung und Finanzverwaltung in einer einheitlichen Lösung.
Werte und Engagement
Wir arbeiten kundenorientert, mit langjähriger Erfahrung, Diskretion, Vertraulichkeit und Pünktlichkeit
Unsere Buchhaltungsexperten achten darauf, dass Ihre Buchhaltung mit Präzision und Sorgfalt geführt wird. Zudem werden Sie stetig steuerlich begleitet, sodass wir auf jeden Kunden mit Tips und Ratschlägen einzeln eingehen.
Eine Frage ?
Sie zögern ?
Kontaktieren Sie HC Consult und entdecken Sie wie wir Ihnen dabei helfen können Ihre Buchhaltung zu führen und Ihre steuerlichen Angelegenheiten in aller Vertraulichkeit und ruhigen Gewissens zu verwalten.
FAQ
Entdecken Sie diese Rubrik und erhalten Sie detaillierte Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf unsere Vorgehensweise und unser Angebot.
Wir beraten sehr intensiv und vorausschauend und wünschen uns Mandanten, die das zu schätzen wissen. Ansonsten gibt es einen ganz einfachen Weg herauszufinden, ob wir zu Ihnen passen: ein Kennenlerngespräch. Vereinbaren Sie jetzte einen Termin, telefonisch unter 0032 80 229 660 oder über unser Kontaktformular.
Wenn Sie sich als "Natürliche Person" selbständig machen, können Sie gerne vorab folgende Unterlagen vorbereiten:
- Kopie Personalausweis
- Kopie Diplom für den Nachweis der Betriebsführungskenntnisse (Bachelor, Meisterdiplom oder Abitur, wenn vor 2000 abgeschlossen)
- Diplom der berufliche Qualifikation, wenn es sich um einen geschützten Beruf handelt
- Bankkonto
- Angaben zur Aktivität, kommerzieller Name, ...
Wir empfehlen Ihnen immer vorab einen Termin zu vereinbaren, um die Geschäftsidee, die zu unternehmenden Schritte, die Konsequenzen usw. zu besprechen. Das erste Beratungsgespräch bieten wir kostenlos an.
Um sich in Luxemburg selbständig machen zu dürfen, muss man im Besitz einer "Niederlassermächtigung" sein. Hierfür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie Personalausweis
- Nachweis der beruflichen Qualifikation
- Berufliche Ehrenhaftigkeit (Formular bei uns erhältlich)
- notarielle Erklärung zur Insolvenzfreiheit
- Auszug Strafregister (letzten 10 Jahre)
- Auszug Strafregister Luxemburg (Formular bei uns erhältlich)
- Zahlung Steuermarke
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für Niederlassung in Luxemburg
In Belgien gibt es unterschiedliche Zahlungsfristen, je nachdem um welche Steuer es sich handelt.
- Steuervorauszahlungen für Selbständige: https://finanzen.belgium.be/de/selbstst%C3%A4ndige-und-freie-berufe/vorauszahlungen#q8
- Mehrwertsteuer: https://finanzen.belgium.be/de/unternehmen/mwst/mwst-zeitplan#q2
- Gesellschaftssteuer: der zu zahlende Betrag sowie die Zahlungsfrist wird mittelst Steuerbescheid mitgeteilt
- private Steuer: der zu zahlende Betrag sowie die Zahlungsfrist wird mittelst Steuerbescheid mitgeteilt
In Luxemburg gibt es unterschiedliche Zahlungsfristen, je nachdem um welche Steuer es sich handelt.
- Steuervorauszahlungen für Selbständige: 10/03 - 10/06 - 10/09 - 10/12. Die Höhe der Vorauszahlung wird vom Steuerbüro vorab mitgeteilt.
- Mehrwertsteuer: bis zum 15. Tag des Folgemonats der betroffenen MWS-Periode
- Gesellschaftssteuer: einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids
- private Steuer: einen Monat nach Erhalt des Steuerbescheids
In Belgien sind wir vom ITAA, dem Berufsinstitut der Buchhalter, anerkannt. Unsere Nummer: 52.400.006
Unser Buchhaltungsprogramm Exact Online ermöglicht den sicheren, digitalen Transfer Ihrer Buchhaltungsbelege. Einkaufs- und Ausgangsrechnungen können sogar automatisch übertragen werden - gerne informieren wir Sie diesbezüglich.
Insofern keine offenen Rechnungen bestehen, ist der Steuerberater verpflichtet dem Nachfolger alle Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Machen Sie den ersten Schritt in Richtung ausgeglichene und effiziente Buchhaltung.
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